Ausschluss von der Gemeinde des Herrn

1Niemand soll die Frau seines Vaters nehmen und so die Decke seines Vaters aufdecken. 2Es soll niemand mit zerstoßenen Hoden und auch kein Verschnittener[1] wörtlich kein Verstümmelter durch Zerquetschung [der Hoden] noch [einer mit] abgeschnittener Harnröhre.
in die Gemeinde des Herrn kommen.
3Es soll auch kein Bastard[2] d.h. vermutlich Nachkommen aus gemischten Ehen mit Fremden.
in die Gemeinde des Herrn kommen; auch die zehnte Generation seiner Nachkommen soll nicht in die Gemeinde des Herrn kommen.
4Kein Ammoniter oder Moabiter soll in die Gemeinde des Herrn kommen; auch die zehnte Generation ihrer Nachkommen soll nicht in die Gemeinde des Herrn kommen auf ewig, 5weil sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegenkamen auf dem Weg, als ihr aus Ägypten gezogen seid, und dazu Bileam, den Sohn Beors, aus Petor in Aram-Naharajim[3] vgl. Fußnote zu 1.Mo 24,10.
gegen euch in Lohn genommen haben, damit er dich verfluche.
6Aber der Herr, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören; sondern der Herr, dein Gott, verwandelte für dich den Fluch in Segen, denn der Herr, dein Gott, hat dich lieb. 7Du sollst ihren Frieden und ihr Bestes nicht suchen, alle deine Tage, ewiglich.
8Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder; den Ägypter sollst du auch nicht verabscheuen, denn du bist in seinem Land ein Fremdling gewesen. 9Von ihnen dürfen Kinder, die ihnen in der dritten Generation geboren werden, in die Gemeinde des Herrn kommen.

Reinhaltung des Heerlagers

4.Mo 5,1-4   

10Wenn du im Heerlager gegen deine Feinde ausziehst, so hüte dich vor allem Bösen. 11Ist jemand bei dir infolge eines nächtlichen Vorfalls nicht rein, so soll er vor das Lager hinausgehen und nicht wieder hineinkommen; 12aber gegen Abend soll er sich mit Wasser baden, und wenn die Sonne untergeht, darf er wieder in das Lager hineinkommen.
13Und du sollst außerhalb des Lagers einen Ort haben, wohin du [zur Notdurft] hinausgehst. 14Und du sollst einen Spaten unter deinem Gerät haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit ein Loch graben und dich umdrehen und zuscharren, was von dir gegangen ist. 15Denn der Herr, dein Gott, wandelt mitten in deinem Lager, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben. Darum soll dein Lager heilig sein, dass er nichts Schändliches an dir sieht und sich nicht von dir abwendet.

Verschiedene Verordnungen

3.Mo 19,29; 3.Mo 18,24-30   

16Du sollst den Knecht, der sich von seinem Herrn weg zu dir gerettet hat, seinem Herrn nicht ausliefern. 17Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Ort, den er erwählt in einem deiner Tore, wo es ihm gefällt, und du sollst ihn nicht bedrücken.
18Unter den Töchtern Israels soll keine Hure und unter den Söhnen Israels kein Hurer[4] Hure bzw. Hurer (wörtlich Geweihte/r) bezeichnen hier Kultprostituierte, die Hurerei in Verbindung mit einem Tempel bzw. im Dienst einer heidnischen Gottheit ausübten (vgl. 1.Mo 38,21).
sein.
19Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundegeld[5] Bezeichnung für den Hurenlohn eines männlichen Prostituierten.
in das Haus des Herrn, deines Gottes, bringen für irgend ein Gelübde; denn beides ist dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel.
20Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, weder Zins für Geld noch Zins für Speise, noch Zins für irgend etwas, das verzinst werden kann. 21Dem Fremden darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, damit dich der Herr, dein Gott, segne in allem, was du unternimmst in dem Land, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen.
22Wenn du dem Herrn, deinem Gott, ein Gelübde ablegst, so sollst du nicht säumen, es zu erfüllen; denn der Herr, dein Gott, wird es gewiss von dir fordern, und es würde eine Sünde für dich sein. 23Wenn du es aber unterlässt, zu geloben, so ist es keine Sünde für dich. 24Was aber über deine Lippen gegangen ist, das sollst du halten und tun, so wie du es dem Herrn, deinem Gott, freiwillig gelobt hast; das, was du mit deinem Mund versprochen hast.
25Wenn du in den Weinberg deines Nächsten gehst, so darfst du Trauben essen, so viel du willst, bis du satt bist; aber du sollst nichts in dein Gefäß tun. 26Wenn du durch das Getreidefeld deines Nächsten gehst, so darfst du mit der Hand Ähren abstreifen; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreidefeld deines Nächsten schwingen!